HybridNet Modul

PPA, Post EEG, EEG, Stromsteuer Abgrenzung und mehr

Wir liefern Ihnen Messung, Konzept und System zur Abgrenzung der Energiemengen im Windpark. 

AdobeStock_384522053-2-1024x683
home-slide-2
Warum müssen die Energiemengen abgegrenzt werden ?

Ihr Individuelles Messkonzept zur Abgrenzung sämtlicher Energieflüsse in Ihren Anlagen & Parks

Die Energieflüsse im Park müssen abgegrenzt werden: Querbelieferungen, Direktverbrauch, Eigenverbrauch und Dritte (Mobilfunkstationen, Elektrolyseure, etc.)

Wir liefern Ihr HybridNet und erstellen ein Messkonzept für die kontinuierliche Abgrenzung Ihrer Energieflüsse im Park auf Basis gemessener Daten im Messstellenbetreib
zur Abrechnung.

Planung

Ihre Standorte & Anlagen

Rechtsrahmen

Messungen

Konzeption

Optimierung

Betrieb

Audit

Wenige Schritte - Eine Lösung

Heute

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Idealerweise haben Sie ein Blockschaltbild oder SLD zur Hand.

2. Schritt: Angebot & Planung

Basierend auf Ihrer Anlagentopologie erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sofern bestehende Messungen übernommen werden können, integrieren wir diese. Andernfalls planen wir mit Ihnen den Umbau & Einbau von Lastgangmessungen in Ihren Anlagen.

3. Schritt: Installation Messsysteme

Wir installieren für Sie am Netzverknüpfungspunkt und an den erforderlichen Anlagen die Messsysteme zur Abrechnung, Bilanzierung und Abgrenzung. 

4. Schritt: Konzeption Ihres HybridNet Systems

Gemeinsam mit Ihnen konzeptionieren wir Ihr HybridNet System nach Ihren Anforderungen. Welche Querbelieferungen sollen ermöglicht werden, welche nicht? Wo bestehen unterschiedliche Betreiber und welche Anlagen sind ggf. in einem PPA?

5. Schritt: Abstimmung Netzbetreiber, Vermarkter, Wirtschaftsprüfer

Sie als Betreiber der Anlagen legen das Messkonzept fest - wir entwickeln es nach Ihren Anforderungen. Je nach Konzept erfolgt eine Anpassung der Mess- & Marktlokationen. Wir kümmern uns um die Abstimmung mit den Marktpartnern und Ihrem Wirtschaftsprüfer. Optional können Sie auch ein einzelnes Testat Ihres Messkonzeptes durch einen Wirtschaftsprüfer durch uns erhalten.

Betrieb & Kontinuierliche Optimierung

Zu einem gemeinsam definierten Starttermin wird das HybridNet System mit dem Messkonzept aktiviert  - es kann losgehen! Und Sie erhalten nun schlüsselfertig alle Daten zu Ihren Messungen und Energieflüssen im Park.

Bei Veränderungen im Park wächst das HybridNet mit Ihren Bedürfnissen mit.

Sie wollen z.B. Kunden direkt aus dem Windpark mittels PPAs beliefern oder Wasserstoff aus ausgewählten Anlagen produzieren? 

Kein Thema - wir machen Ihre Parks fit für das Post EEG Zeitalter!

Post EEG Ready

Weniger Aufwand & Compliance

Ihre Vorteile

  • Weniger Aufwand

  • Rechtskonformität

  • Entwickelt sich mit Ihrem Park

  • Ihre Daten & Ihre Kontrolle

  • Wir bilanzieren alle 15 Minuten alle gemessenen Energieflüsse
  • Reporting/ Berichtswesen zur Dokumentation der EEG & Stromsteuermengen
  • Das HybridNet System ist bei der BAFA als Energiemanagementsystem zur Förderung zugelassen
  • Optional kann eine Einzelprüfung ergänzend durch den Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden

  • Änderung in der Struktur Ihres Parks wachsen mit dem System mit
  • Alle Parks & Anlagen in einem System als weitere Datenbasis für Ihre kaufmännische und technische Betriebsführung
  • Sicherstellung der Datenverarbeitung in Deutschland

FAQ & Hintergründe

Was bedeutet Zeitgleichheit ?

  • Der BNetzA Leitfaden hat die Anforderungen der Zeitgleichheit präzisiert - demnach: „Eine mess- und eichrechtskonforme Messung der Ist-Erzeugung und des Ist-Verbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall"
  • Unsere Lastgangmessungen sind eichrechtskonform aufgebaut und erfassen die Energiemengen im 5-Minuten-Intervall für die Wirkarbeit Bezug, Wirkarbeit Lieferung, als auch die Blindarbeit in den jeweiligen Quadranten Q1, Q2, Q3 & Q4


    Messstellenbetrieb

Wer ist betroffen?

  • Alle Eigenerzeuger und Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung für die EEG Meldung
  • Strommengen müssen demnach gem. § 62b Abs. 1 EEG 2021 erfasst und in bestimmten Fällen voneinander abgegrenzt werden. Diese Erfassung und Abgrenzung muss mittels mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen erfolgen.

Relevante Dokumente und Gesetze

Interesse? Lassen Sie uns sprechen.